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Im Rahmen des Entscheids 8C_613/2025 präzisierte das Bundesgericht, dass die Rückforderung von zu Unrecht erhaltenen Leistungen im Kontext der guten Glaubenspflicht sowie der Finanzsituation des Beziehers stehen muss. Dabei wurde entschieden, dass A.__, der im Glauben eine zu hohe Entschädigung erhalten hatte, aufgrund ungenügender Sorgfalt für die Rückzahlung seiner zu Unrecht erhaltenen Leistungen haftbar ist. Dadurch wurde das vorherige Urteil des kantonalen Gerichts aufgehoben und die Aufforderung zur Rückzahlung bestätigt.
Detaillierte Zusammenfassung 1. SachverhaltA._, ein 1967 geborener Versicherter, bezog seit dem 9. September 2019 Arbeitslosengelder und entwickelte Einkommen aus zwei Teilzeitanstellungen. Nach einem Arbeitsunfall am 18. September 2020 erhielt er eine Entschädigung, die sich als fehlerhaft herausstellte. Die Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA) forderte am 27. Mai 2022 die Rückzahlung von 16'751 Fr. aufgrund zu Unrecht gezahlter Tagesentschädigungen. A._ beantragte daraufhin eine Rücknahme der Rückforderung basierend auf seiner guten Glauben und finanziellen Tragfähigkeit.
2. VorinstanzDer kantonale Staatsschutz bejahte die gute Glaubenspflicht und wies die CNA an, auch die finanzielle Belastung von A.__ zu berücksichtigen.
3. Argumente der ParteienDie CNA argumentierte, dass A.__ aufgrund eines offensichtlichen Fehlbetrags in den erhaltenen Zahlungen die Verantwortung für die Rückforderung trage. Sie führte an, dass seine Nichtreaktion auf die verfehlten Zahlungen als bewusste Akzeptanz der Leistung gemessen werden müsse.
4. Rechtliche GrundlagenDas Bundesgericht stellte klar, dass gemäß Art. 25 Abs. 1 LPGA eine Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn der Bezieher in gutem Glauben war und die Rückzahlung ihn in eine schwierige Lage bringen würde. Diese beiden Voraussetzungen sind kumulativ. Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen leichter und schwerwiegender Fahrlässigkeit in Bezug auf den guten Glauben.
5. Entscheidung des BundesgerichtsDas Bundesgericht hob das Urteil des kantonalen Gerichts auf. Es gelangte zu dem Schluss, dass A.__s Finanzsituation und die Umstände der Zahlungen — die an die Arbeitgeber, nicht direkt an ihn, gingen — nicht ausreichten, um seine gute Glaubensvermutung zu stützen. Die Analyse der Vorinstanz wurde als fehlerhaft bewertet, da sie wichtige Aspekte ignoriert hatte, darunter die Höhe der Gesamteinkommen, die während der Zeit der Leistungen bezogen wurden und die A.__s vor dem Unfall zustande kamen.
6. SchlussfolgerungDas Bundesgericht bestätigte die Rückforderungsansprüche der CNA und hob das Rechtsmittel des A._ ganz auf. Die Kosten der Abweisung trägt A._. Jedoch wird zur Klärung der Verfahrenskosten an die Vorinstanz verwiesen.
Die Entscheidung stellt klar, dass die Sorgfaltspflichten bezüglich unrechtmäßiger Zahlungen sehr ernst zu nehmen sind und vermindert die positiven Erwartungen auf Rückerstattungen, wenn es nachweisliche Nachlässigkeit gibt. Sie bietet richtungsweisende Klarheit für ähnliche Rechtsfälle im Bereich der Sozialversicherungen.